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Mai 05 2016

Urheberrecht gilt auch für Fotografen

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Übernimmt ein Künstler eine Arbeit, wird sowohl bei schriftlichen, als auch bildlichen Arbeiten ein Vertrag abgeschlossen. Dieser beinhaltet, was genau gemacht werden soll, beispielsweise bei Bildern, was wofür fotografiert werden soll (beispielsweise ein Gebäude für Werbezwecke), wo die Bilder veröffentlicht werden (beispielsweise in einer Zeitung, Zeitschrift, Broschüre oder im Internet) und wie lange der Auftraggeber das Nutzungsrecht für die festgelegte Nutzung hat (beispielsweise drei Monate oder drei Jahre)

Und so hatte ein Fotograf 2011 im Auftrag eines Hotels eine Fotoserie für Werbezwecke für ganz bestimmte Publikationen für dieses Hotel aufgenommen. Die Nutzungsrechte liefen dabei über drei Jahre.2016 dann, fand er jedoch seine Bilder an den unterschiedlichsten Orten, weil das Hotel einfach die Bilder in großem Maßstab weiter nutzte und nicht nur das, sondern auch in, mit dem Fotografen, nicht abgestimmten Publikationen. Und nicht nur das, verkauften sie diese Bilder weiter, so dass sie sich letztendlich weltweit in den unterschiedlichsten Publikationen für die verschiedensten Zwecke wiederfanden.

Das lies sich der Fotograf nicht gefallen – und klagte.

Jetzt bekam er kein Recht, sondern stimmte einem Vergleich zu – und das Hotel zahlt und zahlt und zahlt…….  Der Fotograf dürfte jetzt saniert sein und sich erst einmal keine Sorgen mehr machen müssen. Vielmehr dürfte er jetzt endlich in der Lage sein, sich den Projekten zu widmen, die er schon immer in Angriff nehmen wollte, die ihm jedoch vermutlich nicht abgekauft worden wären, bzw. für die er so wenig Geld erhalten hätte, dass er davon nicht hätte leben können.

Und tatsächlich ist das keine Fake-Nachricht. Mit dem PHT mache ich das Gleiche. Regelmäßig durchsuche ich das Netz nach meinen Artikeln – fertige einen Screenshot an – und schicke eine Rechnung. Der Verwerter, also der, der den Text widerrechtlich genutzt hat, darf ihn auch weiterhin nutzen, muss dies jedoch bezahlen. Ich / wir leben davon, unsere Erzeugnisse zu verkaufen. Wir können es uns nicht leisten, sie unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Eine Abmahnung ist nicht so effektiv – denn der Einzige, der daran verdient, ist der Anwalt. Und da der Verurteilte zuerst das Gericht, dann seinen Anwalt und dann meinen Anwalt bezahlen muss, bleibt für mich, als Geschädigtem, trotz Titel, meist nichts mehr übrig.

Übrigens gibt es bei Google immer noch die Funktion des Archivs – sie ist nur nicht so offensichtlich.

Also, wenn Sie einen Text, ein Foto, so toll finden, dass sie es oder ihn veröffentlichen möchten, dann ist er oder es sicher auch so toll, dass man ihn oder es bezahlen kann – ansonsten schreiben und fotografieren Sie selbst. Wir machen das den ganzen Tag.

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Aus aktuelem Anlass, noch einmal eine Info zum Urheberrecht. Egal, ob Sie Lizenzen an Texten, Bildern, Musikstücken oder sonstige Werken kaufen, die http://derstandard.at/2000035934657/Urheberrechte-verletzt-Wiener-Fotograf-klagt-auf-Millionensumme

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