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Apr 21 2022

Anzeigepflicht für Aktienoptionen von Abgeordneten

Am 25.03.2021 brachte die FDP einen Gesetzentwurf ein, der Abgeordnete zu einer Anzeigenpflicht von Aktienoptionen verpflichten sollte.

Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung/Gesetzentwurf – 25.03.2021 (hib 392/2021)

Berlin: (hib/STO) Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (19/27836) vorgelegt, mit dem Aktienoptionen und vergleichbare vermögenswerte Vorteile für Mitglieder des Bundestages anzeigepflichtig gemacht werden sollen. Der Gesetzentwurf, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sieht vor, dass Abgeordnete künftig alle vermögenswerten Vorteile, die sie als Gegenleistung oder im Zusammenhang mit einer Nebentätigkeit erhalten, unabhängig davon anzeigen müssen, ob sich der Vermögenswert „bereits konkret und gegenständlich im Vermögen realisiert hat“. Damit müssten sie von nun an auch Aktienoptionen und

Bulle Gorkhs auf Pixabay

„Future und Forward-Kontrakte“ veröffentlichen, heißt es in der Vorlage weiter.

 

 

Das Problem:

Im vergangenen Jahr haben mehrere Mitglieder des Bundestages das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die moralische Integrität politischer Institutionen erschüttert. Fälle wie der eines Abgeordneten, der gegen Aktienoptionen von nicht unerheblichem Wert in seiner Funktion als Mitglied des Bundestages beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie lobbyierte, können die Legitimation demokratischer Entscheidungen mindern und damit der Demokratie insgesamt großen Schaden zufügen. Unsere Antwort darauf darf sich nicht auf die vollständige Aufklärung derartiger Vorgänge beschränken. Vielmehr müssen etwaige Gesetzeslücken geschlossen und die Transparenzpflichten von Abgeordneten erhöht werden. Eine solche Gesetzeslücke besteht aktuell im Bereich der Anzeigepflicht von Aktienoptionen und vergleichbaren Finanzderivaten, bei denen sich der Vermögenswert noch nicht konkret und gegenständlich im Vermögen realisiert hat. § 44a Abs. 4 des Abgeordnetengestzes (AbgG) sieht zwar vor, dass Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat, die auf mögliche Interessenverknüpfungen hinweisen können, anzuzeigen und zu veröffentlichen sind. Im Fall der Aktienoptionen hat die Bundestagsverwaltung eine Anzeigepflicht jedoch mit der Begründung verneint, dass zum Zeitpunkt des Erwerbs kein Vermögen zufließt, sondern das bloße Recht entsteht, Aktien zu einem vereinbarten Preis zu erwerben. Dieses Argument lehnt sich an steuerrechtliche Rechtsprechung an. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Anzeigepflicht auch für Aktienoptionen zwingend erforderlich ist. Denn die Option ist für den Einfluss auf Verhalten verführerischer als ein fixer Geldbetrag. § 44a Abs. 4 AbgG dient der Vermeidung von Interessenkonflikten in Bezug auf die Mandatsausübung. Durch die Anzeigepflicht wird Bürgerinnen und Bürgern klar, welche finanziellen Interessen ein Abgeordneter neben seiner Abgeordnetentätigkeit hat. Vor diesem Hintergrund macht es keinen Unterschied, ob die Aktienoption bereits ausgeübt worden ist. Vielmehr entsteht der Interessenkonflikt bereits potentiell dadurch, dass bei einem gewinnbringenden Einsatz für das jeweilige Unternehmen der Aktienkurs steigt und bei anschließender Ausübung der Option sowie dem Verkauf der Wertpapiere ein Gewinn anfällt. Eine ähnliche Problematik besteht im Hinblick auf weitere Finanzinstrumente wie beispielsweise Future- und ForwardKontrakte oder Optionsscheine. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft weitere Finanzinstrumente entstehen, die nicht unter die bisherige Definition der Einkünfte fallen, aber die geeignet sind, einen Interessenkonflikt hervorzurufen. Auch sie müssen einbezogen werden.

Bär OpenClipart-Vectors auf Pixabay

Die Lösung:

Die Lösung sah die FDP darin: zukünftig müssen Abgeordnete alle vermögenswerten Vorteile, die sie als Gegenleistung oder im Zusammenhang mit einer Nebentätigkeit erhalten, unabhängig davon anzeigen, ob sich der Vermögenswert bereits konkret und gegenständlich im Vermögen realisiert hat. Damit müssen sie von nun an auch Aktienoptionen und Future- und Forward-Kontrakte veröffentlichen. Dies wird durch eine entsprechende Legaldefinition des Begriffs der „Einkünfte“ in § 44a AbgG sichergestellt.

Eine Alternative zu einer Gesetzesänderung sah die FDP nicht.

Genauere Informationen finden Sie in diesem PDF (Dieses PDF ist Teil dieser Plattform): Gesetz Änderung Anzeigepflicht von Aktienoptionen für Abgeordneten

 

Nun hat es mich brennend interessiert, was daraus geworden ist. Dazu befragte ich die Pressestelle des Bundestages:

 

Sehr geehrte Frau Kerz,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Dieses Gesetz ist für erledigt erklärt worden durch Ablauf der Wahlperiode, hier der Permalink zu unserer DIP-Datenbank:
DIP – … Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Transparenz von Aktienoptionen und Unternehmensbeteiligungen, Verbot der Tätigkeit als bezahlte Interessenvertreter und der Spendenannahme (bundestag.de)
Dieses Gesetz müsste in der 20. Wahlperiode neu eingebracht werden…

Mit freundlichen Grüßen

Tatsächlich müssen die Abgeordneten zumindest die Einkünfte von Nebentätigkeiten angeben. Doch auch hier hapert es. Abgesehen davon, dass es keine Übersicht gibt, sondern diese Infos sehr umständlich für die Suche, bei jedem Abgeordneten in der Vita stehen sollte (sollte), findet sich dort bisher nichts, sondern nur ein Platzhalter mit der Information:

Mitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.

 

Also wieder die Pressestelle des Deutschen Bundestags gefragt. Die Angaben sollen, zum Teil zumindest, kurzfristig eingestellt werden: voraussichtlich am Montag, den 25. April (werden) die ersten Teile der veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten auf https://www.bundestag.de/ veröffentlicht werden.
Mit besten Grüßen
Pressestelle Deutscher Bundestag

 

Dennoch steht weiterhin die Frage der Aktienoptionen im Raum. Denn plötzlich, da die FDP mit am Ruder sitzt, ist von diesem Gesetz ‚Anzeigenpflicht für Aktienoptionen von Abgeordneten‘ keine Rede mehr? Obwohl es gerade in Zeiten von Corona und des geradezu hysterischen Verhaltens von fast der Hälfte der Bundestagsabgeordneten interessant wäre zu erfahren, wer von ihnen Aktienpakete von Pfizer, BionTech und Co besitzt.

Also habe ich noch eine Anfrage an die Pressestelle der FDP im Bundestag gerichtet. 

Antwort: – Ist noch nicht eingegangen 23.04.2022 

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