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Jan 26 2015

Die Deutsche Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) soll lückenlos alle deutschen und deutschsprachigen Publikationen sammeln, archivieren, bibliografisch verzeichnen und der Öffentlichkeit zugänglich machen. National und international kooperiert sie mit entsprechenden Einrichtungen und ist „federführender Partner in der deutschen Regelwerks- und Normierungsarbeit, sowie maßgeblich an der Entwicklung internationaler Standards beteiligt“, wie es auf ihrer Website zu lesen ist.

Die Grundlage der Sammlung ist das „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek“ (DNBG), in Ergänzung des Gesetzes zur Pflichtablieferungsverordnung (PflAV). Hier wird festgelegt, was Gegenstand der Sammlung ist.

„Zu sammeln sind Medienwerke in körperlicher als auch unkörperlicher Form. Dazu gehören sowohl herkömmliche Veröffentlichungen in Papierform als auch Mikroformen, Tonträger und körperliche Medienwerke auf elektronischen Datenträgern sowie Netzpublikationen“, erläutert die Bibliothek auf ihren Seiten.

Die Pflichtablieferungsverordnung untermauert das Recht der DNB auf unaufgeforderte und kostenlose Belieferung mit deutschen Medienwerken. Ausgeschlossen sind diejenigen Institutionen, Vereine etc., für die kein öffentliches Interesse besteht. „Jeder gewerbliche oder nicht gewerbliche Verleger in der Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, von seinen Medienwerken zwei Pflichtexemplare kostenlos an die DNB abzuliefern“, so die Bibliotheksbestimmungen.

Weiter beherbergt die DNB das „Deutsche Buch- und Schriftmuseum“. Diese Sammlungen, mit über einer Million Objekten, erlaubt in ihrer außergewöhnlichen Heterogenität eine interdisziplinäre Herangehensweise an buch- und schriftwissenschaftliche Fragestellungen im kultur-, medien- und kommunikationsgeschichtlichen Kontext“, so die Bibliothek.

Außerdem ist das „Deutsche Musikarchiv“, „die zentrale Sammlung von Musikalien und Tonträgern und arbeitet als musikbibliografisches Informationszentrum Deutschlands“ in ihr untergebracht.

Die Redaktion

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