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Dez 18 2014

Erbschaftsteuer muss für das Kfz-Gewerbe mittelstandsfreundlich bleiben

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Erbschaftsteuerrecht bietet laut dem Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) die Chance für eine mittelstandsfreundliche Reform. Als durchaus positiv bewertet der Verband die ausdrückliche Feststellung des Gerichts, dass das Betriebsvermögen von kleinen und mittleren Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, im Erb- und Schenkungsfall verschont werden darf. Angesichts zahlreicher anstehender Betriebsübergaben auch im Kfz-Gewerbe dürfe es eine Schwächung der Substanz der Betriebe nicht geben, weil sie negative wirtschaftliche Folgen hätte. Daher muss laut ZDK eine Neuregelung der Erbschaftsteuer zur Übertragung des Betriebsvermögens die Besonderheiten der mittelständischen Kfz-Unternehmen umfassend berücksichtigen.

Der substanzschonende Betriebsübergang im Erb- und auch im Übertragungsfall ist auch für Kfz-Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Deshalb wird der ZDK das sich abzeichnende Gesetzgebungsverfahren im Rahmen einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe im Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) aktiv begleiten und die Positionen des Kfz-Gewerbes dort einbringen.

Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

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