Bundesrichter Dieter Deiseroth über das Vorgehen des Generalbundesanwalts und Whistleblowing Es kann „kein rechtliches Erfordernis geben, etwas gegen das Recht zu sichern (z.B. durch Geheimhaltung), was nach der verfassungsmäßigen Ordnung Unrecht ist.“…. Ein Interview auf Telepolis