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Aug 02 2015

EU muss Bürgerrechte in der digitalisierten Welt sichern

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EU-Datenschutz-Verordnung

Der Bundesrat hat bekräftigt, dass für eine europäische Datenschutzverordnung bewährte Regelungen zum Schutz der persönlichen Daten erhalten werden müssen.

Dr. Till Steffen, Hamburger Justizsenator und Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundesrat sagt dazu: „Eine europäische Datenschutzlösung ist sinnvoll und längst überfällig. Es ist richtig, dass Nutzer und Datenverarbeiter europaweit dieselben Rechte und Pflichten bekommen. Wir müssen bei den Verhandlungen dafür sorgen, dass sich die internationalen Geschäftsmodelle dem Datenschutz anpassen und nicht umgekehrt.

Bisher sind die Regelungen in den europäischen Ländern unterschiedlich streng. International agierende Onlineonternehmen lassen sich oft dort nieder, wo es das niedrigste Datenschutzniveau gibt. Das ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher verwirrend und intransparent.

Wir brauchen Regelungen, auf die sich Verbraucher verlassen können und die Vertrauen in internetbasierte Anwendungen schaffen. Das gilt etwa im Hinblick auf die Regelungen zum Scoringverfahren, Profilbildungen und die Weitergabe von Kundendaten von Werbezwecken, die nicht hinter bewährtem Datenschutz zurückbleiben dürfen. Besondere Achtsamkeit müssen wir auch den Gefahren von Big-Data-Konzepten schenken.

Das Ergebnis der Trilogverhandlungen darf nicht sein, dass der beabsichtigte Schutz der personenbezogenen Daten durch großzügige Ausnahmen entwertet wird. Ziel muss ein europäischer Datenschutz sein, dessen Markenkern Sicherheit und Schutz persönlicher Daten ist.“

Hintergrund

Auf der EU-Ebene hat der Rat für Justiz und Inneres am 15. Juni diesen Jahres eine sogenannte Allgemeine Ausrichtung im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung erzielt, so dass kurzfristig die sogenannten Trilogverhandlungen gestartet werden konnten. Die Verhandlungspartner – Kommission, Europäisches Parlament und Rat – haben das Ziel formuliert, das Rechtssetzungsverfahren zur Datenschutz-Grundverordnung möglichst noch bis Ende 2015 abzuschließen. Die Bundesländer haben heute bekräftigt, auch in der weiteren Diskussion eine konstruktive Rolle einzunehmen und gegenüber der Bundesregierung und des Trilogs auf ihre Kernanliegen hinzuweisen.

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