Honorarliste

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Honorarliste für Pressedienstleistungen 2020

hertha.kerz@industriejournalismus.de

Tel. 0176 53 36 34 03 

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In meinen ausgewiesenen Rechnungsbeträgen sind gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten. Das heißt, die Preise sind Rechnungsendpreise.

Texthonorare Print:

Artikelerstellung für
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Fachzeitschrift Artikelerstellung / alle Rechte
ohne Verbreitung
700,- € 
Messezeitschrift (pro Artikel)
ohne Verbreitung
700,- €
Mitarbeiterzeitschrift (pro Artikel) 700,- €
Kundenzeitschrift (pro Artikel) 700,- €
Messezeitschrift (Gesamttexterstellung) nach Zeitaufwand / Nach Absprache
Mitarbeiterzeitschrift (Gesamttexterstellung) nach Zeitaufwand / Nach Absprache
Kundenzeitschrift (Gesamttexterstellung) nach Zeitaufwand / Nach Absprache
Ratgeber (220 Seiten) nach Zeitaufwand / Nach Absprache

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Texthonorare online:
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Pressemitteilung (ca. 3.000 Zeichen)
ohne Verbreitung
350,- €
Mailings – kurz und knapp informiert
ohne Verbreitung
350,- €
Newsletter – regelmäßig, neu, interessant
ohne Verbreitung
550,- €
Das Blog – immer nah beim Kunden nach Zeitaufwand
Onlinenews (ca. 1.000 Zeichen) 350,- €
Onlinetexte 550,- €
Whitepaper / e-paper pdf 600,- €

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Moderationstätigkeit*
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Pressekonferenz 1.500,- €
Podiumsdiskussion (2 Stunden) 1.900,- €
Seminare, Workshops, Vorträge
zu Fragen der Pressearbeit 
Bitte kontaktieren Sie mich
TV / Radio – auch Web
Bitte kontaktieren Sie mich
Interview telefonisch mit Mitschrift
   950,- €
Interviewführung vor Ort    800,- €
Vortrag auf Messen etc.
4.800,- €

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Zuschläge / Sonderpublikationen
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Expresslieferung (innerhalb von 3 Tagen) + 500,- €
Recherche (Std.)      90,- €
Reden für Veranstaltungen (8 Min. Dauer)    600,- €

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Zeithonorare*:
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Teilnahme an zeitlich begrenzte Events (Std)        90,- €
Ganztägige Events (Manntag 8 Stunden)   1.200,- €
Wochenpauschale (40 Stunden)   4.800,- €

*Alle Preise plus Spesen

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Sonstige Leistungen:
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Erstkontakt bitte per Mail kostenlos
Wochenendaufschlag plus 100 %
Außerarbeitstagaufschlag (vor 8.00 Uhr / nach 17.00 Uhr) plus 50 %
Seminare nach Art und Umfang (Honorare werden bei Angebot ausgeschrieben)

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Ausgleichshonorar
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Zweit- / Weiterverwertung ohne Information / Honorierung des Autors;
100 % Aufschlag auf den Rechnungsendpreis pro Verwertung.
Versäumte Urhebernennung; 100 % Aufschlag auf den Rechnungsendpreis

Leistungspakete:

Bei den o. g. Honoraren handelt es sich um Einfachpreise. Bei Anforderung von für Sie exklusiv zusammengestellten Leistungspaketen gelten Sonderhonorare nach Absprache. Alle Preise gelten netto = brutto: Steuerbefreiung nach § 19 Abs. 1 UStG

Alle Honorare beziehen sich auf bestellte Dienstleistungen.
Berechnet wird der Manntag (8 Stunden)

Nutzungsrechte: die zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen Nutzungsrechte, richten sich je nach Beauftragung.
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Grundsätzlich ausgeschlossen sind Nutzungsarten, die nach Form und oder Inhalt gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder gegen sonstige geltende gesellschaftliche Normen verstoßen.

Bitte fordern Sie unverbindlich einen Kostenvoranschlag unter genauer Angabe Ihrer Wünsche an.

 

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