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Honorarliste für Pressedienstleistungen 2020
hertha.kerz@industriejournalismus.de
Tel. 0176 53 36 34 03
Texthonorare Print:
Artikelerstellung für
Fachzeitschrift Artikelerstellung / alle Rechte | 900,- € |
Fachzeitschrift je Artikelveröffentlichung | 500,- € |
Messezeitschrift (pro Artikel) | 900,- € |
Mitarbeiterzeitschrift (pro Artikel) | 900,- € |
Kundenzeitschrift (pro Artikel) | 900,- € |
Messezeitschrift (Gesamttexterstellung) | nach Zeitaufwand |
Mitarbeiterzeitschrift (Gesamttexterstellung) | nach Zeitaufwand |
Kundenzeitschrift (Gesamttexterstellung) | nach Zeitaufwand |
Imagebücher | nach Zeitaufwand |
Ratgeber (220 Seiten) | nach Zeitaufwand |
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Texthonorare online:
Pressemitteilung (ca. 3.000 Zeichen) | 750,- € |
Mailings – kurz und knapp informiert | 350,- € |
Newsletter – regelmäßig, neu, interessant | 750,- € |
Das Blog – immer nah beim Kunden | nach Zeitaufwand |
Onlinenews (ca. 1.000 Zeichen) | 350,- € |
Onlinetexte | 550,- € |
e-paper pdf | 700,- € |
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Moderationstätigkeit*
Pressekonferenz | 1.500,- € |
Podiumsdiskussion (2 Stunden) | 1.900,- € |
Seminare, Workshops, Vorträge zu Fragen der Pressearbeit |
nach Aufwand |
TV / Radio – auch Web | nach Absprache |
Interview telefonisch mit Abschrift | 950,- € |
Interviewführung vor Ort | 800,- € |
Vortrag auf Messen etc. | 4.800,- € |
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Zuschläge / Sonderpublikationen
Expresslieferung (innerhalb von 3 Tagen) | + 500,- € |
Recherche (Std.) | 90,- € |
Reden für Veranstaltungen (8 Min. Dauer) | 600,- € |
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Zeithonorare*:
Teilnahme an zeitlich begrenzte Events (Std) | 90,- € |
Ganztägige Events (Manntag 8 Stunden) | 1.200,- € |
Wochenpauschale (40 Stunden) | 4.800,- € |
*Alle Preise plus Spesen
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Sonstige Leistungen:
Erstgespräch telefonisch kostenlos – keine Beratung |
Wochenendaufschlag plus 100 % |
Außerarbeitstagaufschlag (vor 8.00 Uhr / nach 17.00 Uhr) plus 50 % |
Seminare nach Art und Umfang (Honorare werden bei Angebot ausgeschrieben) |
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Ausgleichshonorar
Zweit- / Weiterverwertung ohne Information / Honorierung des Autors;
100 % Aufschlag auf den Rechnungsendpreis pro Verwertung.
Versäumte Urhebernennung; 100 % Aufschlag auf den Rechnungsendpreis
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Leistungspakete:
Bei den o. g. Honoraren handelt es sich um Einfachpreise. Bei Anforderung von für Sie exklusiv zusammengestellten Leistungspaketen gelten Sonderhonorare nach Absprache. Alle Preise gelten netto = brutto: Steuerbefreiung nach § 19 Abs. 1 UStG
Alle Honorare beziehen sich auf bestellte Dienstleistungen.
Berechnet wird der Manntag (8 Stunden)
Nutzungsrechte: die zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen Nutzungsrechte, richten sich je nach Beauftragung.
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Grundsätzlich ausgeschlossen sind Nutzungsarten, die nach Form und oder Inhalt gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder gegen sonstige geltende gesellschaftliche Normen verstoßen.
Bitte fordern Sie unverbindlich einen Kostenvoranschlag unter genauer Angabe Ihrer Wünsche an.
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