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Mai 31 2015

Kabinettsbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung

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Gesamtbilanz der Überwachungsmaßnahmen statt Durchsetzung der Vorratsdatenspeicherung

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„Die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten ist ein besonders schwerer Eingriff in das Menschenrecht auf Privatsphäre. Selbst eine begrenzte Speicherdauer von nur vier Wochen ermöglicht im digitalen Zeitalter die Erstellung aussagekräftiger individueller Persönlichkeits- und Bewegungsprofile und die Aufdeckung gruppenbezogener Einflussstrukturen und Entscheidungsabläufe. Entsprechend hoch sind die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof an eine grundrechtskonforme Ausgestaltung des Instrumentes Vorratsdatenspeicherung stellen.

Mit dem am 27.5.2015 beschlossenen Gesetzentwurf bleibt die Bundesregierung den Nachweis der Erforderlichkeit der Maßnahme jedoch schuldig. Mit Ausnahme weniger Deliktsformen liegen die Aufklärungsquoten für die in dem Katalog des Gesetzentwurfes aufgelisteten Straftaten über 80 oder gar 90 Prozent. Es bleibt daher zu belegen, dass für die Bekämpfung schwerster Kriminalität nicht bereits heute effektive und deutlich mildere Mittel zur Verfügung stehen als die Speicherung von Kommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung. Offen ist auch die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung in der nun vorgeschlagenen Form überhaupt das geeignete Mittel ist, um die beklagten Ermittlungslücken zu schließen. So warnt die Telekommunikationsbranche, dass eine schnelle Datenübermittlung an die Strafverfolgungsbehörden unter den geforderten Bestimmungen zur Datensicherheit kaum möglich sei.

Zudem hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass eine vorsorglich anlasslose Speicherung nur zulässig ist, solange sie die Ausnahme bleibt. Davon kann aber längst keine Rede mehr sein. Bereits ohne Vorratsdatenspeicherung ermöglichen vorhandene Datenbestände, wie zum Beispiel Aufzeichnungen von Überwachungskameras, in erheblichem Maße die Rekonstruierbarkeit der Aktivitäten der Bevölkerung. Der Bundestag sollte daher vor der Entscheidung über den Gesetzentwurf die Bundesregierung auffordern, eine solide Gesamtbilanz der Überwachungsmaßnahmen vorzulegen, statt im Schnelldurchgang ein neues Sicherheitsgesetz mit erheblichen Grundrechtseingriffen zu verabschieden.“

Deutsches Institut für Menschenrechte

 

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