«

»

Aug 20 2017

Das Recht am eigenen Wort

.
Wenn Interviews beendet sind, wünschen Interviewpartner häufig, die Artikel vor Druck / Veröffentlichung zu sehen. Sie begründen dies mit „Ihrem Recht am eigenen Wort“ und damit, dass sie ja bestimmen könnten, was von ihnen veröffentlicht würde.
Die Frage ist, ob das so stimmt?
Zuerst einmal muss festgehalten werden, dass ein Journalist einen Artikel vorab überhaupt nicht herausgeben darf. Hier greift nämlich ganz einfach das Vertragsrecht. Der Journalist hat mit der Publikation gemeinhin eine Vereinbarung, dass diese das sogenannte Erstveröffentlichungsrecht inne hat. Das heißt, dass die Publikation das Recht hat, den Beitrag zuerst zu veröffentlichen.
Per Rechtsprechung ist festgelegt, dass die Erstveröffentlichung in dem Moment stattfindet, in dem der Journalist den Beitrag abschickt. Das heißt, sollte er ihn zum Interviewpartner schicken, wäre das schon eine Erstveröffentlichung – und damit eine Vertragsverletzung. Warum? Ganz einfach weil der Journalist ja nicht weiß was der Interviewpartner mit dem Beitrag macht. Er könnte ihn ja seinerseits verschicken, auf seiner Website veröffentlichen, in sein gerade im Druck befindliches Kundenmagazin einsetzen usw. usf.

Das Zweite ist, dass der Journalist das Recht der Pressefreiheit besitzt. Er und nur er bestimmt, was in seinem Artikel steht. Hier darf ihm niemand reinreden. Niemand hat das Recht, sich in die Pressefreiheit einzumischen. Dies ist im Grundgesetz verankert: 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5

.

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Das Dritte ist das Recht am eigenen Wort. Zwar besitzt der Interviewpartner dieses. Doch aufgrund der Situation, also der Tatsache, dass er bereit ist, sich vor der Presse zu outen und damit weiß, dass sein gesprochenes Wort veröffentlicht wird, ist dem „Recht am eigenen Wort“ schon genüge getan worden. Denn: 
Wenn sich jemand bereit erklärt, für eine Publikation ein Interview zu geben, weiß er, dass alles, was er sagt, veröffentlicht werden kann. Damit kann er schon vorab bestimmen, was er antwortet, und was er besser für sich behalten will – und damit ist sein „Recht am eigenen Wort“ bereits respektiert.
Gedeckt wird dies auch vom Pressekodex:
Richtlinie 2.4 – Interview
Ein Wortlautinterview ist auf jeden Fall journalistisch korrekt, wenn es das Gesagte richtig wiedergibt.
Also überlegen Sie sich bitte vorher, was Sie sagen…..
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

You may use these HTML tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>