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Mrz 26 2017

Vorabansicht durch die Zitatgeber

Artikel unterliegen dem Urheberrecht des Journalisten, der sie geschrieben hat. Aber das schließt Rechte Dritter nict aus. Wenn der Journalist seinen Artikel an eine Zeitung / Zeitschrift verkauft hat – und das geschieht häufig, bevor er überhaupt geschrieben wurde, darf er ihn anderen, beispielsweise den Zitatgebern vorab nicht zur Verfügung stellen. Der Käufer, damit die Zeitung oder Zeitschrift, haben das Erstveröffentlichungsrecht – dafür bezahlen sie.

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