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Okt 04 2016

Finger weg von Grundrechten

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Erklärung der Rechtsanwälte von Jan Böhmermann zur Einstellung des Strafverfahrens

Aus Anlass der Einstellung des Strafverfahrens gegen Jan Böhmermann durch die Staatsanwaltschaft Mainz erklären seine Rechtsanwälte, was folgt:

RA Dr. Daniel Krause, Berlin, Verteidiger von Herrn Böhmermann im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz:

Wir begrüßen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mainz, die manche Befremdlichkeit in einer überhitzten öffentlichen Diskussion auf den Boden der Sachlichkeit zurückgeführt hat. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätigt unsere von Beginn an vertretene Auffassung, wonach ein strafbares Verhalten von Herrn Böhmermann nicht gegeben ist.

Zu Recht hat die Staatsanwaltschaft Mainz den Beitrag von Herrn Böhmermann umfassend in seiner Entstehung und Natur betrachtet. Dabei hat sie das Gedicht „Schmähkritik“ in seiner Einbettung in den Gesamtkontext gewürdigt und in seinem Charakter als Teil eines satirischen „juristischen Pro-Seminars über die Grenzen der Satire“ erkannt, welches eine Schmähung des Herrn Erdogan nicht enthält. Dem entspricht, dass die Staatsanwaltschaft Mainz auch einen Beleidigungsvorsatz bei Herrn Böhmermann nicht hat erkennen können. Die Staatsanwaltschaft hat rechtsstaatlich entschieden und jedem politischen Druck widerstanden. Das verdient Hervorhebung und Respekt.“

RA Professor Dr. Christian Schertz, Berlin, Vertreter von Herrn Böhmermann in den von Herrn Erdogan angestrengten Zivilverfahren:

Die Staatsanwaltschaft hat unserer von Anfang an geäußerten Einschätzung der Rechtslage entsprochen. Anders als etwa die Bundeskanzlerin, die offenbar in Unkenntnis des genauen Sachverhalts ihren Regierungssprecher die satirische Nummer von Herrn Böhmermann sogleich pauschal als ´bewusst verletzend‘ bewerten ließ, noch dazu gegenüber einer ausländischen Regierung, hat die Staatsanwaltschaft erkannt, dass man das Gedicht nicht solitär betrachten kann, sondern es in dem Gesamtkontext seiner Einbindung beurteilen muss. Jan Böhmermann hatte das Gedicht ganz bewusst in einer Gesamtdarstellung,in ein juristisches Proseminar über die Grenzen der Satire und die Fragen, was künstlerisch in Deutschland erlaubt ist und was nicht, einbezogen.

Die öffentliche juristische Bewertung der künstlerischen Arbeit von Herrn Böhmermann durch die Bundeskanzlerin stellte vor dem Hintergrund der heutigen Einstellung um so mehr nicht nur eine Kompetenzüberschreitung und eine nicht hinzunehmende Verletzung der verfassungsmäßigen Gewaltenteilung dar, sondern kam einer öffentlichen Vorverurteilung gleich, die umso schwerer wiegt, als dass sie von der türkischen Regierung als Ermutigung aufgefasst werden konnte, straf- und zivilrechtlich gegen Herrn Böhmermann vorzugehen.

Ich erwarte, dass nunmehr auch in dem Zivilverfahren die Klage von Herrn Erdogan abgewiesen wird, da eine Schmähkritik im engeren Sinne aus den angegebenen Gründen gerade nicht vorliegt und sehe dem Termin am 2. November 2016 insofern gelassen entgegen.

Herr Böhmermann wird morgen in Köln eine persönliche Stellungnahme im Rahmen eines Pressetermins gegen 16.30 Uhr abgeben.“

Schertz Bergmann Rechtsanwälte

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