Erfreulicherweise hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinen Urteilen vom 3. Juli 2014 eine Gerätevergütung für Drucker und PC (nach altem Recht) dem Grunde nach bejaht. Dies ist ein großer Erfolg für die VG WORT am Ende des jahrelangen Rechtsstreits durch alle Instanzen hindurch. Die Entscheidungen betreffen alle Drucker und alle PC, die im Zeitraum von 2001 bis 2007 in Verkehr gebracht wurden.
Bislang ist allerdings noch nicht klar, wie viel Geld für die Geräte eingenommen und an Autoren und Verlage verteilt werden kann.
Der BGH hat die Verfahren zur Entscheidung über die Vergütungshöhe an die gerichtlichen Vorinstanzen zurückverwiesen. Soweit es nicht gelingt, sich mit der Industrie außergerichtlich zu einigen, werden diese Verfahren fortgesetzt werden müssen.
Die Entscheidungen betrafen lediglich das „alte“, bis Ende 2007 geltende Recht. Seit 1. Januar 2008 steht fest, dass für alle Geräte und Speichermedien, die für gesetzlich erlaubte Vervielfältigungen genutzt werden können, eine Vergütung zu zahlen ist.